Häufig gestellte Fragen zu Wohn-Riester und Eigenheimrente
Verstehen Sie die staatliche Wohnförderung, Besteuerung im Alter und wie Wohn-Riester zu Ihnen passt
Das Wohnförderkonto ist ein virtuelles Konto, auf dem der Staat Ihre Einzahlungen und Zulagen sammelt – es existiert nicht als echtes Bankkonto. Jedes Jahr fließen 4 % Ihrer Sparleistung automatisch auf dieses Konto, plus die Staatszulagen (175 Grundzulag, bis zu 300 Kinderzulag pro Kind). Die entscheidende Besonderheit: Diese Kontostände werden im Ruhestand später besteuert, nicht während Sie sparen.
Das hängt stark von Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab. Wenn Sie z.B. 150.000 auf Ihrem Wohnförderkonto angesammelt haben, werden diese als „notionale” Einkünfte mit Ihrem Renteneinkommen zusammen besteuert. Im besten Fall zahlen Sie 19–22 % Steuern (bei niedrigerem Renteneinkommen), im schlechtesten Fall 42 % (bei hohem Einkommen). Eine genaue Berechnung braucht Ihre individuelle Situation.
Ja, aber mit einer wichtigen Nebenwirkung: Wenn Sie die Immobilie vor Renteneintritt verkaufen oder das Darlehen vollständig zurückzahlen, müssen Sie alle bisherigen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen. Das kann bei 20 Jahren Laufzeit durchaus 50.000–80.000 sein. Deshalb lohnt sich Wohn-Riester nur, wenn Sie mindestens bis Mitte 60er im Haus bleiben.
Das ist die falsche Frage – es sind unterschiedliche Ziele. Eine klassische Riester-Annuität zahlt Ihnen lebenslang monatlich Geld aus (gut für die Altersvorsorge), während Wohn-Riester Sie in Ihr Eigenheim bringt und im Alter zu monatlichen Sparraten führt (Sie wohnen kostenlos, sparen Miete). Wenn Sie eine Immobilie wollen und mindestens 20 Jahre darin bleiben, ist Wohn-Riester oft besser. Wenn Sie mobil bleiben wollen, ist eine klassische Riester-Rente sicherer.
Grundsätzlich jeder mit deutschem Wohnsitz und Rentenbeitrag. Ausnahmen: Wenn Sie bereits Eigenheim oder Miteigentumsanteil haben, ist Schluss – Sie können nicht doppelt fördern. Auch bei zu hohem Einkommen (über ca. 100.000 als Single, 200.000 für Ehepaare) gibt es Grenzen. Selbstständige ohne Rentenbeiträge fallen raus. Die genauen Grenzen ändern sich jährlich, deshalb ist eine individuelle Prüfung wichtig.
Sie haben Flexibilität: Die Kontostände werden über 22 Jahre verteilt (von Renteneintritt bis Alter 87) als fiktive Einkünfte besteuert, nicht als Einmalbetrag. Das reduziert Ihren jährlichen Steuersatz deutlich. Sie könnten auch eine teilweise Auszahlung nehmen und den Rest später – aber das ändert nicht viel an der Gesamtsteuer, nur am Zeitpunkt. Eine Kapitalabfindung statt Rente ist nicht vorgesehen.
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Jede Immobilienfinanzierung ist unterschiedlich. Lassen Sie uns Ihre persönliche Situation durchrechnen und zeigen, wie Wohn-Riester und Eigenheimrente zu Ihrem Plan passen.
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